Spezialseminar für Auftraggeber - Honorare nach Wegfall des Mindestsatzes: Regeln und Tagesgeschäft
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Architekt, Gutachter für das Bundeswirtschaftsministerium zur HOAI 2013, Berater bei Großprojekten für Planer und Auftraggeber, Buchautor, Schlichter, Gerichtsgutachter
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Für Öffentliche Auftraggeber ändert sich derzeit sehr viel. Die Mindestsatzregelung der HOAI ist nicht EU-Rechtskonform. Das BGB übernimmt eine bedeutendere Rolle für das Honorar als früher. Das wirkt sich auf Vergabeverfahren, aber auch auf die Honorarermittlung bei Planungsänderungen aus. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Abrechnung von laufenden Verträgen bei Planungsänderungen.
Vielfach wird unterschätzt, welche gravierenden Änderungen mit dem Wegfall des Mindestsatzes einhergehen. Die HOAI an sich stand vor dem EuGH nicht zur Disposition, nur die Mindestsatzregelung. Das Tagesgeschäft wird grundlegend verändert.
VGV-Verfahren werden durch den Mindestsatzwegfall grundlegend verändert. Auch bei Planungsänderungen ergeben sich weitreichende Änderungen, die Projekte stark beeinflussen können. Wir zeigen hier praxistaugliche Lösungen auf.
Hinzu kommt das neue BGB mit neuen Bedingungen beim Vertragsabschluss und Ablauf von Projekten. Das neue BGB spielt unmittelbar in den Mindestsatzwegfall hinein, was im Einzelnen erörtert wird.
Mit diesem Anwenderseminar werden die wichtigen Vertrags- und Honorarfragen aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers behandelt. Die HOAI als Preisrechtsverordnung ist längst nicht mehr allein entscheidend. Denn viele erforderliche Leistungen waren und bleiben auch künftig nicht in der HOAI (ohne Mindestsatz) geregelt.
Architekten, Ingenieure, Auftraggeber, Behörden, Rechtsanwälte
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare, Architekt, Gutachter für das Bundeswirtschaftsministerium zur HOAI 2013, Berater bei Großprojekten für Planer und Auftraggeber, Buchautor, Schlichter, Gerichtsgutachter
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