Allgemeines und Spezielles zur ImmoWertV-Ertragswertrichtlinie
Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Mit der Ertragswertrichtlinie erfolgt nach der Sachwertrichtlinie und der Vergleichswertrichtlinie der dritte Schritt der sukzessiven Ablösung des ersten Teils der WertR 2006. Die Ertragswertrichtlinie ist für die Wertermittlung von besonderer Bedeutung, da der überwiegende Anteil der Bewertungen sich auf Immobilien bezieht, die unter Ertragsgesichtspunkten gehandelt werden.
Praxisnah wird in dem Seminar dargestellt, welche Konkretisierungen und Klarstellungen bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens zum einen bei der Gutachtenerstellung und zum anderen auch bei der Ableitung des Liegenschafts-zinssatzes zu berücksichtigen sind.
Die Ertragswertrichtlinie verändert das seit Jahren praktizierte Ertragswertverfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung sicherlich nicht grundlegend, jedoch sind einzelne Regelungen zum Ertragswertverfahren entsprechend der Paragrafen 17 bis 20 der ImmoWertV einheitlicher und verbindlicher vorgegeben. Zahlreiche in der Fachwelt geführte Diskussionen werden im Seminar dargestellt und erörtert.
Hinweise zu grundlegenden Regelungen und deren sachgerechter Umsetzung sowie Problemfelder in der praktischen Anwendung
- Allgemeine Hintergrundinformationen zur Ertragswertrichtlinie
- Verbindlichkeit der Ertragswertrichtlinie
- Verfahrensvarianten der Ertragswertrichtlinie
- Marktüblicher, tatsächlicher Ertrag oder projektierter Ertrag
- Bewirtschaftungskosten als Modellgröße und deren praktischen Umsetzung
- Gesamt- und Restnutzungsdauer als Modellgrößen – Praxishinweise zu den unterschiedlichen Nutzungsdauern in verschiedenen Bundesländern
- Modellgröße Liegenschaftszinssatz – Anwendung und Ermittlung sowie Darstellung in den Grundstücksmarktberichten
- Problemfelder bei der Bodenwertermittlung
- Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (boG)
- Potenzielle Anwendungsfehler
öffentlich bestellte und vereidigte sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter von Kreditinstituten und sonstige (Bau- und Immobilien-) Sachverständige, die sich mit Bewertungsfragen – wie z.B. der Immobilienwertermittlung - beschäftigen
Fachaufsicht des Bausachverständigenwesens im Bereich der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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