Businesscoaching und Managementberatung
Die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen in der Immobiliarvollstreckung
Der Referent verfügt über eine mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrungen als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung.
Dieses Seminar widmet sich der Immobiliarvollstreckung aus der Sicht kommunaler Vollstreckungsbehörden.
Kommunen und kommunale Verbände sind Gläubiger privilegierter Forderungen in der Immobiliarvollstreckung. Die Geltendmachung dieser Ansprüche erfordert besondere Kenntnisse des Vollstreckungsrechts. Allzu häufig bleiben die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ungenutzt.
Nur eine profunde Kenntnis des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) und der rechtlichen Möglichkeiten als Verfahrensbeteiligter sichert die erfolgreiche Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen: Orientierung in einem komplexen Rechtsgebiet
- Begriff und Wesen der öffentlichen Grundstückslast – Umfang und Grenzen ihrer bevorzugten Stellung in Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Rechtswahrung durch Anmeldung der Ansprüche oder durch aktives Betreiben der Zwangsvollstreckung – richtiges taktisches Verhalten
- Fehlervermeidung im Verfahren (falsches oder verspätetes Anmelden, fehlerhafte Einlassungen, Rangverlust durch Zeitablauf u. a.)
- Die Kommune als betreibender Gläubiger privilegierter (Rangklasse 3) als auch nicht privilegierter (Rangklasse 5) Forderungen
- Kostenrisiken und ihre Vermeidung
- Wahrnehmung des Versteigerungstermins – Interessenwahrung durch richtiges Verhalten im Termin
- aktuelle Rechtsprechung
- Klärung von Fragen aus dem Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Vollstreckungsbehörden, von Zweckverbänden, Stadtwerken und Fachverwaltungen (Kämmerei, Kommunalaufsicht).
Der Referent verfügt über eine mehrjährige Lehrerfahrung als Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragter in der Rechtspflegerausbildung verschiedener Bundesländer sowie über langjährige praktische Erfahrungen als Rechtspfleger in der Immobiliarvollstreckung.
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Informationen
Die Anerkennung und Genehmigung aller IfKb-Veranstaltungen liegt seitens der Architekten- und Ingenieurkammern vor, die für die Weiterbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder entsprechende Anerkennungsvorgaben machen. Sie brauchen das Teilnahmezertifikat unserer Veranstaltungen daher als Nachweis für Ihre Fortbildung nur noch bei der jeweiligen Kammer einreichen.
Unsere Seminare werden sowohl von der HypZert GmbH als auch von der DIAZert-Zertifizierungsstelle und allen Bestellungsbehörden für die Weiterbildung der Bewertungssachverständigen anerkannt.
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